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Insolvenzrecht

Schnelle Hilfe bei privaten Finanznöten

Durch Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung und Scheidung oder andere Umstände können finanzielle Notsituationen entstehen, die vom Betroffenen allein nicht mehr in den Griff zu bekommen sind.

Mit der Verbraucherinsolvenz hat der Gesetzgeber hierzu das Insolvenzverfahren auch für den Bürger entwickelt. Dies hat zum Ziel, nach Ablauf von sechs Jahren den Schuldner von seinen Schulden komplett zu befreien.

Dazu müssen zunächst mehrere Einigungsversuche mit den Gläubigern auf Basis eines zu erstellenden Schuldenbereinigungsplans gescheitert sein, auch das Insolvenzgericht schaltet sich hier ein. Der gerichtlich bestätigte Schuldenbereinigungsplan ist im anschließenden Insolvenzverfahren bindend für die Entschuldung.

Bei redlichen Verhältnissen besteht für den Schuldner auf Antrag Aussicht auf Befreiung von verbliebenen Verbindlichkeiten. Für die Restschuldbefreiung muss er für einen Zeitraum von sechs Jahren nach Verfahrenseinstellung alle pfändbaren laufenden Einkünfte an einen Treuhänder abtreten, meist überweist der Arbeitgeber Arbeitsentgelt direkt an den Insolvenzverwalter.

Wir helfen Ihnen im Vorfeld und im laufenden Verfahren schnell, kompetent und im Falle von staatlich gewährter Beratungshilfe auch kostenlos.

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