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Wir führen Sie auf Ihrem Weg zum Recht

Erbrecht

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Erbe

Die Erbfolge regelt entweder das Gesetz (gesetzliche Erbfolge) oder ein vorhandenes Testament des Erblassers (gewillkürte Erbfolge).

Erbfragen können sich ebenso komplex gestalten wie die zugrundeliegenden Familienstrukturen und Verwandtschaftsverhältnisse. Die Formulierungen eines Testamentes und ihre Auswirkungen müssen wohlbedacht sein, die notarielle Form des Testamentes ist aber nicht notwendig. Vielmehr kann der Erblasser selbst mit rechtskundiger Hilfe sein Testament handschriftlich fertigen, es ist von ihm zu unterschreiben und sollte Ausstellungsort und Ausstellungsdatum enthalten. Wir entwerfen gerne ein Testament oder einen Erbvertrag nach Ihren Vorstellungen und individuellen Familienverhältnissen.

Ein gesetzlicher Erbe kann auf den Pflichtteil gesetzt werden. Der Pflichtteil ist das Mindeste, was der gesetzliche Erbe aus der Erbmasse erhalten muss, und bemisst sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Erbfall stellt sich oft als konfliktträchtige Situation für Erben dar. Dies reicht von der Geltendmachung von Erbansprüchen über Annahme oder Ausschlagung, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten bis zu Uneinigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften.

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