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Wir führen Sie auf Ihrem Weg zum Recht

Arbeitsrecht

Wir stehen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein

Die arbeitsrechtlichen Gesetze regeln umfangreich die jeweiligen Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ob Urlaubsansprüche, Vergütungsfragen, Rechte am Arbeitsplatz oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses, alles unterliegt speziellen Regelungen, die von den Vertragsparteien einzuhalten sind.

Der Gesetzgeber hat dazu im Wesentlichen ein Mindestmaß geregelt, das den schwächeren Arbeitnehmer besonders schützt und dem Arbeitgeber mehr Pflichten auferlegt. Häufig findet ein Tarifvertrag für den betreffenden Gewerbezweig Anwendung, der die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls seine Beendigung regelt sowie spezielle Fristen für die Kündigung und die Geltendmachung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis vorgibt.

Aufgrund der allgemeinen Vertragsautonomie sind im Arbeitsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers abweichende Vereinbarungen zulässig. Nicht selten sind Konflikte das Ergebnis unklarer oder ungültiger vertraglicher Regelungen. Unstimmigkeiten entstehen insbesondere im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.

Für die Beratung über eine rechtssichere Formulierung von Arbeitsverträgen oder die Prüfung bestehender Vereinbarungen stehen wir als Rechtsanwälte ebenso zur Verfügung wie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Streitfall.

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